Staatsbürger werden durch Einbürgerung in Deutschland
Erstellt: Jan 23, 2024 | Updated: Jul 23, 2024
Willkommen zu unserem neuesten Artikel über die Einbürgerung in Deutschland. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die Deutschland als Heimat annehmen möchten, ist dieser Blogbeitrag Ihr Handbuch. Wir geben Ihnen praktische Tipps und einen umfassenden Fahrplan für die Einbürgerung in Deutschland. Unser Ziel ist es, Ihre Reise zu vereinfachen und Ihren Traum, deutscher Staatsbürger zu werden, in eine greifbare Realität zu verwandeln.
Was ist Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist das rechtliche Verfahren, durch das Sie die Staatsbürgerschaft eines Landes erwerben, das nicht Ihr Geburts- oder Herkunftsland ist. Es ist eine formale und legale Methode, durch die Sie ein vollwertiges Mitglied einer Nation mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten werden können, auch wenn Sie nicht von Geburt an Bürger dieses Landes (in diesem Fall Deutschland) sind.
Arten der Einbürgerung in Deutschland
In Deutschland gibt es eine primäre Form der Einbürgerung, aber die Bedingungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft können je nach den individuellen Umständen variieren. Zu den wichtigsten Arten der Einbürgerung in Deutschland gehören:
1. Standardeinbürgerung:
Die Standardeinbürgerung ist die häufigste Form der Einbürgerung in Deutschland. Um dazu berechtigt zu sein müssen Sie in der Regel bestimmte Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen, Deutschkenntnisse nachweisen, finanziell abgesichert sein und weitere Kriterien erfüllen. Das Standardeinbürgerungsverfahren kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich in der Regel acht Jahre oder weniger (6-7 Jahre) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, wenn Sie Integrationskurse besuchen. Für bestimmte Personengruppen, wie Flüchtlinge oder Absolventen von Integrationskursen, kann dieser Zeitraum jedoch kürzer sein.
2. Derivative Einbürgerung:
Derivative Einbürgerung ist der automatische Erwerb der Staatsangehörigkeit aufgrund Ihrer Beziehung zu einer Person, die die Staatsangehörigkeit besitzt oder erhalten hat. Wenn Sie ausländischer Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers sind, können Sie und Ihre minderjährigen Kinder für diese Art der Einbürgerung in Frage kommen. Das Erfordernis des Wohnsitzes ist reduziert, und es können Ausnahmen von den Sprachkenntnistests gewährt werden.
3. Wiedereinbürgerung:
Wenn Sie in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, diese aber aus bestimmten historischen Gründen verloren haben (z. B. wegen Verfolgung während der NS-Zeit oder wegen der restriktiven Bestimmungen des früheren Staatsangehörigkeitsgesetzes), haben Sie möglicherweise das Recht, Ihre deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen.
4. Einbürgerung für hochqualifizierte Arbeitskräfte:
Deutschland hat spezielle Bestimmungen für die Einbürgerung von hochqualifizierten Arbeitnehmern, Forschern und Wissenschaftlern. Sie können für eine erleichterte Einbürgerung in Frage kommen, um Fachkräfte zu gewinnen und im Land zu halten, wenn Sie eine Fachkraft in einem relevanten Bereich sind.
5. Einbürgerung für staatenlose Personen:
Ein Staatenloser ist eine Person, die nicht als Bürger eines Staates gilt oder der die Staatsangehörigkeit eines Landes verweigert wird. Wenn Sie staatenlos sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie für eine Einbürgerung in Frage kommen, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Vorteile Der Deutschen Einbürgerung
Als eingebürgerter Staatsbürger haben Sie Anspruch auf die Rechte und Privilegien der deutschen Staatsbürger, wie z.B.:
Das Wahlrecht:
Als deutscher Staatsbürger haben Sie das Recht, am demokratischen Prozess teilzunehmen, indem Sie an nationalen und lokalen Wahlen teilnehmen. Damit haben Sie die Möglichkeit, politische Entscheidungen zu beeinflussen und die Politik des Landes mitzugestalten.
Die Freizügigkeit:
Als deutscher Staatsbürger genießen Sie Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dies ermöglicht eine größere Mobilität und den Zugang zu Möglichkeiten in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten. Sie können einen deutschen Reisepass erhalten, mit dem Sie visumfrei in verschiedene Länder reisen können. Der deutsche Reisepass gilt als einer der leistungsstärksten Pässe weltweit, was den Zugang zu visumfreiem Reisen angeht.
Berufliche Möglichkeiten:
Deutsche Staatsangehörige haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, auch zu Stellen, die Staatsbürgern vorbehalten sein können. Dies erweitert die beruflichen Möglichkeiten und Aufstiegschancen.
Sicherheit des Wohnsitzes und diplomatischer Schutz:
Eingebürgerte Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Stabilität und Sicherheit der deutschen Staatsbürgerschaft, die ihnen einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland garantiert. Darüber hinaus können Sie diplomatischen Schutz und Unterstützung von deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland erhalten.
Weniger Bürokratie:
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger haben Sie weniger bürokratische Hürden in verschiedenen Lebensbereichen zu überwinden, z. B. bei Aufenthalt, Arbeit und amtlichen Dokumenten. Deutsche Staatsangehörige profitieren oft von einfacheren Verwaltungsverfahren als Nicht-Staatsangehörige.
Erleichterte Familienzusammenführung:
Deutsche Staatsbürger haben bei der Familienzusammenführung gewisse Vorteile. Sie können problemlos Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder zu sich nach Deutschland holen.
Wie Wird Man in Deutschland Eingebürgert?
Um in Deutschland eingebürgert zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bestimmte Unterlagen vorlegen und einige Schritte beachten. Wir führen Sie durch diese Schritte:
Voraussetzungen für Die Deutsche Standardeinbürgerung
- Sie müssen seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben (drei Jahre für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger und vier Jahre für Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger, die bereits in Deutschland eingebürgert wurden).
- Sie müssen eine Niederlassungs- oder Daueraufenthaltserlaubnis besitzen.
- Sie müssen sich zum deutschen Grundgesetz bekennen.
- Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mindestens Niveau B1).
- Sie müssen den deutschen Einbürgerungstest ablegen, um nachzuweisen, dass Sie mit der Rechtsordnung, dem System, der Gesellschaft und den Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut sind.
- Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, es sei denn, dies ist auf Umstände zurückzuführen, auf die Sie keinen Einfluss haben.
- Sie dürfen keine schweren Straftaten begangen haben.
- Sie müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (bei manchen Personen können auch mehrere Staatsangehörigkeiten in Betracht kommen).
Voraussetzungen Für die Derivative Einbürgerung
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung:
- Sie müssen der Ehegatte eines deutschen Staatsbürgers sein.
- Sie müssen seit mindestens drei Jahren legal in Deutschland leben.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren verheiratet sein.
Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung
Beantragung der Wiedereinbürgerung in Deutschland:
- Sie müssen früher die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt haben.
- Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Fachkräften
Zusätzlich zu den Anforderungen für die Standardeinbürgerung:
- Sie müssen einen deutschen/ausländischen Abschluss haben, der offiziell anerkannt ist.
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber bitten, die „Erklärung zum Arbeitsvertrag“ auszufüllen, wenn Sie eine Stelle angeboten bekommen haben.
- Sie müssen eine schriftliche Arbeitserlaubnis erhalten haben (oder es muss Ihnen zugesichert worden sein, dass Sie diese erhalten werden).
- Sie müssen über eine Berufszulassung oder -erlaubnis verfügen, um in einem reglementierten Beruf wie dem des Gesundheitswesens zu arbeiten.
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatenlosen
- Sie müssen die Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag beantragt haben.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
- Sie müssen von Geburt an staatenlos gewesen sein.
- Sie müssen in Deutschland oder auf einem deutschen Flugzeug oder Schiff geboren worden sein.
- Sie müssen sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
- Sie dürfen nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sein.
Ablegen des Deutschen Einbürgerungstests
Mit dem Einbürgerungstest in Deutschland soll festgestellt werden, ob Sie das deutsche Rechtssystem, die Gesellschaft und die Lebensverhältnisse verstehen. Dieser Einbürgerungstest in Deutschland besteht aus 33 Fragen, davon 30 zu den Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ und 3 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie leben. Die Fragen sind in einem objektiven Format gestellt und Sie haben für jede Frage vier Optionen zur Auswahl. Sie müssen 17 der 33 Fragen richtig beantworten, um den Test zu bestehen.
Sie können von der Teilnahme am Einbürgerungstest in Deutschland befreit werden, wenn Sie:
- unter 16 Jahre alt sind.
- körperlich, geistig oder psychisch krank sind.
- behindert sind.
- einen Abschluss einer deutschen Schule oder einer deutschen Hochschule in Rechts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften haben.
Sie können für den Einbürgerungstest in Deutschland üben, indem Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Probetests machen. Der Test ist kostenlos und besteht aus 310 Fragen, die sich aus allgemeinen Fragen und Fragen zu Ihrem Bundesland zusammensetzen. Nachdem Sie den Test beendet haben, sehen Sie, welche Antworten Sie richtig oder falsch gegeben haben. Recherchieren Sie, was Sie falsch gemacht haben, um sich auf den echten Test vorzubereiten.
Um sich für den Einbürgerungstest in Deutschland anzumelden, wenden Sie sich an Ihre örtliche Einbürgerungsbehörde. Dort erfahren Sie, wo Sie das nächstgelegene Testzentrum finden, wo Sie sich anmelden und den Test ablegen können. Der Test kostet 25 EUR und Sie müssen am Tag des Tests einen gültigen Ausweis mitbringen.
Der Prozess der Deutschen Einbürgerung
Schritt eins: Schreiben Sie an die Einbürgerungsbehörde:
Der erste Schritt zur Einbürgerung besteht darin, dass Sie sich schriftlich an die folgenden Einbürgerungsbehörden wenden und Ihre Situation schildern. Sie werden Sie individuell beraten und Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung stellen oder Sie an die Behörde verweisen, die für Ihr spezielles Einbürgerungsverfahren zuständig ist:
- Ihre örtliche Einwanderungsbehörde
- Die Jugendmigrationsdienste
- Der Migrationsberatungsdienst für erwachsene Zuwanderer
- Ihre Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, können Sie dieses Schreiben selbst verfassen und den Antrag stellen. Wenn du unter 16 bist, müssen deine Eltern den Antrag in deinem Namen schreiben und abschicken.
Schritt zwei: Vorbereiten der erforderlichen Unterlagen
Zusammen mit Ihrem Antragsformular müssen Sie einige notwendige Unterlagen einreichen. Die genauen Unterlagen, die Sie für Ihren Einbürgerungsantrag einreichen müssen, hängen vom Grund Ihrer Einbürgerung ab. In der Regel müssen Sie jedoch eine Kombination der folgenden Unterlagen vorlegen:
- Ihr Einbürgerungsantrag, handschriftlich ausgefüllt.
- Ihr gültiger internationaler Reisepass.
- Ihre Geburtsurkunde (sowie die Ihrer Kinder, falls vorhanden).
- Reisedokument für Staatenlose (für die Einbürgerung von Staatenlosen).
- Ihre Heiratsurkunde.
- Nachweis über den früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. deutsche Ausweispapiere (bei Wiedereinbürgerung).
- Nachweis über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B. ausländische Einbürgerungsurkunden oder Nachweis über den Besitz anderer Staatsangehörigkeiten (bei Wiedereinbürgerung).
- Nachweis enger Beziehungen zu Deutschland, z. B. enge Kontakte zu Verwandten und Freunden in Deutschland, Besitz von Eigentum in Deutschland, Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen usw. (für die Wiedereinbürgerung).
- Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Ihren Arbeitsnachweis oder Arbeitsvertrag.
- Ihr Einkommensnachweis.
- Bestätigung des Arbeitgebers.
- Ihr Schulabschlusszeugnis von einer deutschen Schule.
- Ihr Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule und/oder Ihr Diplom einer deutschen Berufsbildungseinrichtung.
- Ihre Loyalitätserklärung gegenüber dem deutschen Staat.
- Die Ergebnisse der Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse.
- Adressnachweis, z. B. Mietvertrag.
- Polizeiberichte, die ein sauberes Strafregister belegen.
- Nachweis, dass Sie derzeit keine Sozialleistungen vom deutschen Staat erhalten.
Jedes ausländische Dokument, das Sie einreichen, muss ins Deutsche übersetzt werden. Sie benötigen einen beglaubigten Übersetzungsdienst in Deutschland, um die Dokumente korrekt in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen. Die beeidigten Übersetzer von Translayte in Deutschland können Ihnen bei diesem Schritt helfen. Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch und Sie sind auf dem besten Weg zu genauen beglaubigten Übersetzungen, die Ihnen bei Ihrem deutschen Einbürgerungsprozess helfen.
Schritt drei: Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ein:
Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde zurück, bei der Sie den Antrag gestellt haben.
Schritt vier: Bezahlen Sie die Gebühren:
Die Kosten für den Antrag auf Einbürgerung in Deutschland betragen 255,00 €. Wenn Sie Ihre Kinder gleichzeitig mit sich selbst einbürgern lassen wollen, beträgt die Gebühr 51,00 € pro Kind, aber wenn nur ein Kind eingebürgert werden soll, beträgt die Gebühr 255,00 €. Die deutsche Regierung ist so großzügig, die Gebühren in bestimmten Ausnahmefällen zu ermäßigen oder zu erlassen, z. B. wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben oder wenn Sie viele Kinder gleichzeitig einbürgern lassen wollen.
Schritt fünf: Warten Sie auf die Bearbeitung:
Wenn Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, wird Ihr Antrag bearbeitet. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, werden Sie von der Einbürgerungsbehörde benachrichtigt und erfahren, welche Schritte Sie als Nächstes unternehmen müssen, z. B. wie Sie Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit aufgeben können.
Schritt sechs: Erhalten Sie Ihre Einbürgerungszusicherung und lassen Sie sie übersetzen
Nachdem Sie Ihre Bestätigung erhalten haben, wird Ihnen eine Einbürgerungszusicherung ausgestellt. Dieses Dokument können Sie beim Konsulat Ihres Herkunftslandes vorlegen, um den Verzicht auf Ihre Staatsangehörigkeit zu beantragen. Dieses Dokument muss in die Sprache des Landes übersetzt werden, dessen Staatsangehörigkeit Sie aufgeben möchten. Fordern Sie dazu auf unserer Website ein Angebot für eine schnelle, genaue und kostengünstige beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen in die Sprache Ihres Landes an.
Schritt sieben: Teilnahme an der Einbürgerungszeremonie
Nachdem Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit erfolgreich abgegeben haben, werden Sie zu einer Einbürgerungsfeier eingeladen, bei der Sie Ihr Treueversprechen abgeben und Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt.
Schritt acht: Beantragung eines deutschen Personalausweises und Reisepasses
Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie nun wie jeder andere Bürger einen deutschen Personalausweis und einen deutschen Reisepass erhalten. Diese können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen. Sie sind wichtig, weil sie zum Nachweis Ihrer Identität in Deutschland dienen, deshalb sollten Sie sich mindestens einen von ihnen so schnell wie möglich besorgen.
Deutsche Einbürgerungsbestimmungen für Kinder
- Ein Kind, bei dem mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Ein Kind ausländischer Eltern kann automatisch deutscher Staatsbürger werden, wenn es in Deutschland geboren wird und ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt.
- Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wurde, kann die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zur Staatsangehörigkeit seiner Eltern annehmen, sofern diese in Deutschland aufgewachsen sind.
- Das Gesetz besagt, dass eine Person als in Deutschland aufgewachsen gilt, wenn sie bis zu ihrem 21. Lebensjahr:
- acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat oder
- sechs Jahre lang eine Schule in Deutschland besucht hat oder,
- ihre Grundschul- oder Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen hat.
Häufig Gestellte Fragen
Kann Mir die Deutsche Staatsbürgerschaft Entzogen Werden?
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann entzogen werden, allerdings ist dies sehr selten und geschieht nur unter extremen Umständen, wie z. B. bei betrügerischem Erwerb der Staatsbürgerschaft, der Teilnahme an Aktivitäten, die Deutschland schaden, oder dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft ohne Genehmigung.
Erlaubt Deutschland die Doppelte Staatsbürgerschaft?
In der Regel ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nicht erlaubt, in einigen Fällen kann sie jedoch zugelassen werden:
- Sie sind ein Bürger der Europäischen Union oder der Schweiz.
- Sie hatten von Geburt an mehrere Staatsangehörigkeiten.
- Sie gehören zu einer schutzbedürftigen Gruppe, z. B. sind Sie ein Flüchtling oder ein Asylbewerber.
- Ihr Heimatland erlaubt es Ihnen nicht, auf Ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten.
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