Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigung, vergleichbar mit einer notariellen Beglaubigung im innerstaatlichen Recht, und ergänzt normalerweise eine lokale notarielle Beglaubigung des Dokuments. Gilt das Übereinkommen zwischen zwei Ländern, ist eine solche Apostille ausreichend, um die Gültigkeit eines Dokuments zu bestätigen, und macht eine doppelte Beglaubigung – durch das Ausstellungsland und anschließend durch das Empfangsland – überflüssig.
Es gibt zwei Arten von Apostillen, die im Rahmen Ihrer Übersetzungsanfrage relevant sein können.
Dokumentenapostille. Dabei holen Sie eine Apostille auf dem Originaldokument bei der ausstellenden Stelle ein. Z. B.: Wenn Sie ein Dokument (z. B. eine Geburtsurkunde) in Ihrem Heimatland (z. B. Frankreich) ausgestellt bekommen haben und dieses im Ausland (z. B. Japan) verwenden möchten, benötigen Sie eine Apostille aus Frankreich, die Ihre Geburtsurkunde beglaubigt. Wir (Translayte) übersetzen anschließend sowohl die Geburtsurkunde als auch die Apostille ins Japanische. Dadurch wird sie in Japan (oder bei einer japanischen Botschaft) akzeptiert.
Übersetzungsapostille. Dabei lassen wir (Translayte) Ihr Dokument übersetzen und holen anschließend eine Apostille für die Übersetzung ein. Dies wird auch als legalisierte Übersetzung bezeichnet und ist hilfreich, wenn Sie ein Dokument in einem Land (z. B. im Vereinigten Königreich) übersetzen lassen, das im Ausland oder bei einer ausländischen Botschaft (z. B. Korea) verwendet werden soll. Die legalisierte Übersetzung versichert der empfangenden Behörde, dass die Übersetzung von einer qualifizierten Fachkraft erstellt wurde, da deren Unterschrift von einem Notar beglaubigt wurde, dessen Unterschrift wiederum von einer Behörde im Land bestätigt wurde. Derzeit können wir für unsere Übersetzungen nur im Vereinigten Königreich ausgestellte Apostillen bereitstellen.
Wir können für alle von uns angefertigten Übersetzungen eine Apostille einholen. Dies erfordert ebenfalls einen Notar und wird im angebotenen Preis berücksichtigt.