Wie Sie eine Apostille für in Österreich ausgestellte Dokumente erhalten

Created: Feb 23, 2024 | Updated: Mar 1, 2024

Als Ausländer sollten Sie Ihre Dokumente aus verschiedenen Gründen übersetzen und beglaubigen lassen. Vielleicht bereiten Sie sich darauf vor, nach Österreich umzuziehen, ein neues Studium zu beginnen oder einfach geschäftlich hier tätig zu werden, und daher können Sie den Bedarf an präzisen Dokumentenübersetzungen und zuverlässigen Beglaubigungen nicht ignorieren. So kompliziert der Prozess auch erscheinen mag, wir haben ihn für Sie wirklich einfach gemacht. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Dokumente in Österreich akzeptiert werden.


Die Dokumentenlegalisierung in Österreich Verstehen

Bei der Legalisierung von Dokumenten wird Ihr Dokument mit einem offiziellen Stempel versehen. Bei diesem Verfahren überprüfen die Beamten, ob Ihr Dokument echt und gültig ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um Dokumente handelt, die in einem anderen Land anerkannt werden müssen. Damit wird nachgewiesen, dass Ihr Dokument den von der Regierung oder den zuständigen Behörden festgelegten Vorschriften und Normen entspricht. Dokumente können in Österreich auf zwei Arten legalisiert werden: durch Haager Apostillen oder konsularische Beglaubigungen.
 

Bedeutung der Apostille - Apostille Bedeutung

In Österreich ist eine Apostille eine Art der Legalisierung, bei der ein spezieller Stempel oder ein Zertifikat verwendet wird, um ein Dokument zu beglaubigen und seine Herkunft nachzuweisen, indem die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Beamten, der es unterzeichnet hat, nachgewiesen wird. Es handelt sich um eine vereinfachte Form des Nachweises, dass das Dokument echt und amtlich ist. 

Die Legalisierung mit Apostille stellt sicher, dass Dokumente in Ländern, die dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Vereinfachung der Apostille beigetreten sind, als gültig anerkannt werden. Am 14. Juli 2020 ist Österreich dem Haager Übereinkommen beigetreten und die Anwendung der Apostille ist am 12. September 2020 in Kraft getreten. Dies vereinfacht den Prozess der Anerkennung von Dokumenten zwischen Österreich und anderen Mitgliedsländern des Haager Übereinkommens und macht zusätzliche Beglaubigungen wie die konsularische Legalisation zwischen den Mitgliedsstaaten überflüssig.
 

Wie Sieht Das Österreichische Dokument Mit Der Haager Apostille Aus? 

Das Haager Übereinkommen ist derzeit von 156 Länder ratifiziert worden. Von den insgesamt 156 Staaten gelten 65 als verwandte Parteien, d. h. sie sind entweder derzeit Teilmitglieder oder befinden sich im Prozess der Vollmitgliedschaft. Österreich ist eines der anderen 91 Länder, die ständige Mitglieder des Übereinkommens sind. Ein gedruckter Stempel mit einer Größe von 9 cm im Quadrat, der das Amtssiegel, die handschriftliche Unterschrift des Apostillenbeamten und eine Überschrift mit der Bezeichnung „Apostille“ trägt, sind die Bestandteile des österreichischen Apostille-Dokuments. Sie enthält einen Verweis auf das französische Haager Übereinkommen (Convention de la Haye du 5 octobre 1961) sowie Angaben über die Apostillen-Nummer, das Ausstellungsdatum und die zuständige Behörde, die die Apostille ausgestellt hat. Alle Informationen auf der österreichischen Apostille sind sowohl auf Französisch als auch auf Deutsch verfasst.

Wie bekomme ich eine Apostille in Österreich? 

 

In Österreich sind die Behörden für die Ausstellung von Apostillen zuständig: 

  • Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres: Es stellt Apostillen zu Dokumenten aus, die von verschiedenen Stellen wie dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Verfassungsgerichtshof, dem Obersten Gerichtshof, dem Rechnungshof usw. ausgestellt werden. 
     
  • Die Präsidenten aller Zivilgerichte erster Instanz (mit Ausnahme des Handelsgerichts in Wien und des Jugendgerichts in Wien): Sie stellen Apostillen auf Urkunden aus, die in ihrem Zuständigkeitsbereich von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notaren und Rechtsanwaltskammern ausgestellt werden. 
     
  • Die Gouverneure oder Regierungen der Bundesländer: Sie stellen Apostillen für Dokumente aus, die in ihren jeweiligen Bundesländern in Ausübung ihrer föderalen Amtspflichten ausgestellt wurden. 
     

Die Elektronische Apostille (E-Apostille)

Elektronische Dokumente, die mit digitalen Signaturen oder Siegeln versehen sind und ohne Fehler an die richtigen Behörden gesendet wurden, können durch eine digitale oder elektronische Apostille beglaubigt werden, wenn alle technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt sind.

E-Apostillen sind genauso gültig wie Papierapostillen und werden von den Ländern des Haager Übereinkommens akzeptiert. Einige Länder, wie Österreich, stellen jedoch derzeit keine E-Apostillen im Rahmen des Übereinkommens aus. Um sicherzustellen, dass die Behörden des Landes, in das Sie das Dokument senden, digital unterzeichnete Dokumente mit E-Apostille akzeptieren, sollten Sie sich bei Ihnen erkundigen, bevor Sie eine E-Apostille beantragen. Je nach ihrer eigenen Politik könnten sie immer noch einen schriftlichen Nachweis benötigen.  

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ist für die Ausstellung von elektronischen Apostillen für folgende Dokumente zuständig:

  • Ausgestellt vom Bundespräsidenten oder der Präsidentenkanzlei. 
     
  • Ausgestellt von der Nationalratspräsidentin oder dem Nationalratspräsidenten, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrates oder der Parlamentsdirektion.
     
  • Ausgestellt von der Bundesregierung. 
     
  • Ausgestellt von einem Bundesminister. 
     
  • Ausgestellt von einem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich oder dem Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich. 
     
  • Ausgestellt vom Obersten Gerichtshof, dem Kartellgericht beim Obersten Gerichtshof, der Obersten Rückstellungskommission beim Obersten Gerichtshof oder der Obersten Rückführungskommission beim Obersten Gerichtshof. 
     
  • Ausgestellt vom Rechnungshof. 
     
  • Auszüge aus zentralen Registern, die von einem Bundesministerium herausgegeben werden. 
     
  • Bestätigungen der Krankenkassen. 
     
  • Bestätigungen von Rentenversicherungsträgern. 
     
  • Bestätigungen von militärischen Kommandos. 
     
  • Bestätigungen, Bescheinigungen und Bescheide von Finanzämtern. 
     
  • Auszüge aus dem Register des Patentamtes. 
     
  • Strafregisterauszüge von regionalen Polizeidirektionen. 
     
  • Dokumente, Bescheinigungen und Entscheidungen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen. 
     
  • Urkunden, Bescheinigungen und Bescheide von Bundesämtern und landwirtschaftlichen Bundesanstalten nach dem Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Bundesanstalten. 
     
  • Urkunden, Bescheinigungen und Entscheide des Eidgenössischen Forschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft und des Bundesamtes für Wald. 
     
  • Dokumente, Bescheinigungen und Entscheidungen der Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit. 
     
  • Dokumente und Bescheinigungen der Bundeskellereiinspektion. 
     
  • Dokumente und Bescheinigungen des Umweltbundesamtes Österreich. 
     
  • Urkunden, Bescheinigungen und Bescheide der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer und der Landeslandwirtschaftskammern. 
     
  • Bescheinigungen und Dokumente der österreichischen Wirtschaftskammern. 
     
  • Zeugnisse und Urkunden von anerkannten öffentlichen Bildungseinrichtungen. 
     
  • Zeugnisse und Bestätigungen der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Zahnärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer und des Österreichischen Hebammengremiums.
     

Welche Dokumente Können in Österreich Legalisiert Werden?

In der Regel müssen Menschen je nach ihren Bedürfnissen verschiedene Dokumente für unterschiedliche Zwecke legalisieren. Die Europäische Union hat nun zugelassen, dass einige Dokumente von der Legalisation ausgenommen sind, aber zu den gängigen Dokumenten, die in Österreich häufig legalisiert werden, gehören:

  • Personenstandsurkunden: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, usw.
     
  • Auszüge aus dem österreichischen Handelsregister: Dokumente zu Gewerbeanmeldungen und Handelsaktivitäten. 
     
  • Österreichische Grundbuchauszüge: Amtliche Dokumente, die Auskunft über das Eigentum an Immobilien oder Grundstücken und den Rechtsstatus geben. 
     
  • Gerichtliche Dokumente: Dokumente im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und Urteilen, z. B. Vollmachten, Testamente, Erklärungen. 
     
  • Patente: Dokumente im Zusammenhang mit Patenten und geistigem Eigentum. 
     
  • Akademische Dokumente Öffentliche Einrichtungen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen und andere zusätzliche Zeugnisse von Schulen oder Universitäten sowie Zertifikate. 
     
  • Amtliche Dokumente, die von staatlichen Behörden und Notaren ausgestellt werden.
     
  • Übersetzungen durch Gerichtsdolmetscher.
     

Arten von Dokumenten, Die in Österreich Nicht Legalisiert Werden Können

  • Dokumente, die nicht von zuständigen Behörden ausgestellt wurden: Private Verträge, private Briefe oder Dokumente, die von nicht-amtlichen Stellen ausgestellt wurden. 
     
  • Handelsdokumente: Dokumente wie Rechnungen, Handelsverträge und Zolldokumente. 
     
  • Diplomatische und konsularische Dokumente. 
     
  • Ausweise.

     

Konsularische Legalisierung

Die konsularische Legalisierung ist ein komplexeres Verfahren. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein Verfahren zur Bestätigung oder Beglaubigung von Rechtsdokumenten, um deren Anerkennung und Akzeptanz durch das Rechtssystem eines anderen Landes sicherzustellen, obwohl es sich um eine zusätzliche Überprüfungsebene zusätzlich zur Apostille handeln kann, die von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll, in Österreich vorgenommen wird. Zum Beispiel wird ein Dokument, das im Kongo verwendet werden soll, von der kongolesischen Botschaft in Österreich legalisiert. 

Dies geschieht, wenn das Dokument in Staaten verwendet werden soll, die das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, oder wenn einer der beteiligten Staaten Vorbehalte gegen die Zulassung des anderen Staates geäußert hat. Die konsularische Legalisierung kann kostspieliger und zeitaufwändiger sein als die Erlangung einesApostille-Stempels.Das liegt daran, dass verschiedene lokale Behörden und die diplomatische Vertretung des Empfängerlandes an diesem Legalisierungsverfahren beteiligt sind. Es sind mehrere zusätzliche Beglaubigungen erforderlich, bevor Ihr Dokument in Österreich von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes anerkannt werden kann. 

 

Wie Sie Ihre Dokumente in Österreich legalisieren

Hier finden Sie einen einfachen Leitfaden für die Legalisierung Ihrer Dokumente in Österreich bei Reisen in andere Länder:

Schritt eins - Besorgen Sie die Originaldokumente: Vergewissern Sie sich, dass Sie das Originaldokument haben oder eine offizielle Kopie, die von den zuständigen österreichischen Behörden ausgestellt wurde, wenn Sie das Original verloren haben. Vergewissern Sie sich, dass diese offizielle Kopie das offizielle Siegel und die Unterschrift der Institution trägt und eine genaue Kopie des Originals ist. 

Schritt zwei - Übersetzen Sie das Dokument: Wenn das Dokument nicht bereits in der Amtssprache des Ziellandes abgefasst ist, müssen Sie eine notariell beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen. Diese Dokumentenübersetzung sollte von einem vertrauenswürdigen vereidigten Übersetzungsdienst in Österreich durchgeführt werden. Beglaubigte Übersetzungsdienste stellen sicher, dass Ihre Dokumente korrekt und legal übersetzt werden.

Schritt drei - Lassen Sie sie beglaubigen: Lassen Sie Ihre Dokumente notariell beglaubigen, um Ihre Echtheit zu gewährleisten. Translayte macht diesen Prozess einfach.  Sie können ihre Dokumente gleichzeitig übersetzen und notariell beglaubigen lassen. Dazu müssen Sie bei der Bestellung nur die Option „Beglaubigung“ auswählen. Diese Beglaubigung bestätigt die Legitimität des Dokuments und der Unterschriften darauf. 

Schritt Vier - Besorgen Sie sich die Apostille bei den zuständigen österreichischen Behörden: Um eine Apostille in Österreich zu erhalten, wenden Sie sich an die Behörde, die für das zu apostillierende Dokument zuständig ist, oder an das österreichische Außenministerium (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres). Sie können auch eine E-Mail an [email protected] senden oder unter der Telefonnummer (+43) (0) 501150 4425 anrufen, um weitere Informationen über das Vorgehen zur Erlangung einer Apostille zu erhalten. Die Öffnungszeiten des Ministeriums sind von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 9.00 bis 12.30 Uhr. Einen Termin müssen Sie nicht vereinbaren. 

Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen für die Erlangung einer Apostille in Österreich:

  • Das Dokument, das eine Apostille benötigt, soll im internationalen Rechtsverkehr verwendet werden.
  • Das Empfängerland ist Teil des Haager Übereinkommens. 
  • Es gibt keine andere Vereinbarung zwischen Österreich und dem Land, in dem dieses Dokument verwendet werden soll, die besagt, dass diese Art von Dokument keine zusätzliche Beglaubigung benötigt.
  • Das Dokument muss allen österreichischen Beglaubigungsvorschriften entsprechen. 
  • Die Person, die das Dokument beglaubigt, muss in der Lage sein, es leicht zu lesen und sicher zu sein, wer es unterschrieben hat und welche offiziellen Stempel sich darauf befinden.
  • Alle Unterschriften und Amtsstempel österreichischer Behörden auf dem Dokument stimmen mit den von diesen Behörden angegebenen Beispielen überein.
  • Wenn das Dokument aus mehreren Seiten besteht, sollten alle Seiten fest verbunden sein.
  • Bei der Überprüfung des Dokuments, der Unterschriften und der Beglaubigungsvermerke darf es keine Zweifel an der Echtheit geben.
  • Bei der Überprüfung privater Dokumente sollte es keine Zweifel an ihrer Richtigkeit geben. 
     
  • Apostille-Gebühren: Die Gebühren der Landgerichte (für gerichtliche und notarielle Dokumente) für eine Apostille betragen 13,70 €. Beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres liegt die Gebühr 17,50 €.
     

Schritt Fünf - Erhalt der apostillierten Urkunde: Sobald die Apostille angebracht ist, erhalten Sie das legalisierte Dokument, das nun in den Ländern gültig ist, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. 

Schritt Sechs - Senden Sie das Dokument an die Botschaft oder das Konsulat (zur konsularischen Legalisierung): Wenn das Empfängerland das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, müssen Sie die Botschaft oder das Konsulat dieses Landes in Österreich aufsuchen und das Dokument entsprechend den dortigen Anforderungen 
weiter legalisieren. Nach diesem Schritt kann Ihre Urkunde dann in einem Land verwendet werden, das nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommen ist. 
 

Wie Man Eine Notariell Beglaubigte Übersetzung in Österreich Online Erhält

Um eine notariell beglaubigte Übersetzung in Österreich online zu erhalten, folgen Sie diesen Schritten: 

1. Besuchen Sie die Translayte-Website. 

2. Klicken Sie auf "Beglaubigte Übersetzung bestellen".

3. Wählen Sie "Beglaubigte Übersetzung", wählen Sie die Ziel- und Ausgangssprache und die gewünschte Bearbeitungszeit. 

4. Laden Sie das Dokument hoch, das Sie übersetzen möchten. Achten Sie darauf, dass die Datei richtig benannt wurde. 

5. Wählen Sie je nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entweder den Standard-, den Fach- oder den professionellen Übersetzungsdienst.

6. Geben Sie an, dass Sie eine "notariell beglaubigte Übersetzung"wünschen, und machen Sie alle weiteren Angaben, die Sie für Ihr Dokument wünschen.

7. Geben Sie Ihre Bestellung auf und warten Sie auf Ihre Übersetzung.  Ihre Übersetzung wird Ihnen entweder per E-Mail oder per Post zum oder vor dem vereinbarten Zeitpunkt zugestellt.
 

Apostille für Dokumente, die Nach Österreich Gehen

Eine Apostille auf Dokumenten, die in Österreich verwendet werden sollen, ist das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten, die in Österreich verwendet werden sollen, gemäß den gesetzlichen Anforderungen der österreichischen Behörde, die das Dokument bzw. die Dokumente erhält. Behörden wie Notare oder die Botschaft beglaubigen die Dokumente, die endgültige Beglaubigung erfolgt jedoch durch das Außenministerium Ihres Landes. 

Hier erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Land eine Apostille für Dokumente erhalten, die nach Österreich gehen:

  1. Ermitteln Sie die zuständige Behörde: Informieren Sie sich über die für die Ausstellung von Apostillen zuständige Behörde in Ihrem Land. Die zuständige Behörde für die Ausstellung von Apostillen ist in den meisten Ländern das Außenministerium. Wenn es sich um eine andere Behörde handelt, sollten Sie diese ermitteln. 
     
  2. Bereiten Sie Ihre Dokumente vor: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Dokumente in Ordnung sind und alle vom Außenministerium Ihres Landes festgelegten Anforderungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel notarielle Beglaubigungen, Übersetzungen oder andere Beglaubigungsschritte. Zu den Dokumenten, die Sie mitnehmen müssen, gehören in der Regel:
  • Das zu legalisierende Originaldokument.
  • Ein nationaler Ausweis wie ein internationaler Reisepass oder ein nationaler Personalausweis.
  • Fotokopien Ihrer Dokumente.
  • Nachweis über die Zahlung der Legalisierungsgebühren.
  • Ein ausgefülltes Antragsformular, in der Regel vom Außenministerium des jeweiligen Landes.
  1. Einreichen der Dokumente: Reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit den von Ihrem Land festgelegten Gebühren beim Außenministerium ein. Dies kann oft persönlich oder über die dafür vorgesehenen Kanäle geschehen.
     
  2. Warten Sie auf die Bearbeitung: Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags durch das Außenministerium. Die Bearbeitungszeiten sind von Land zu Land unterschiedlich, daher ist es ratsam, die voraussichtliche Dauer zu erfragen. 
     
  3. Erhalten Sie die apostillierten Dokumente:  Sobald die Apostille ausgestellt ist, können Sie die Dokumente persönlich abholen oder sie sich zuschicken lassen, je nachdem, welche Möglichkeiten das Außenministerium in Ihres Land anbietet. Vergewissern Sie sich 
    vor dem Flug nach Österreich, dass die Apostille gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen ordnungsgemäß angebracht worden ist. Hier sind einige Dinge, auf die sie achten sollten: 
  • Das Siegel und die Unterschrift: Achten Sie auf das offizielle Siegel der zuständigen Behörde, die die Apostille ausgestellt hat. Es sollte auch die Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters der Apostille enthalten sein. 
     
  • Überprüfen Sie das Dokument: Vergewissern Sie sich, dass die Apostille auf dem richtigen Dokument angebracht ist. Prüfen Sie, ob die Angaben auf der Apostille, z. B. die Namen der Parteien, mit den Angaben auf der Urkunde übereinstimmen. 
     
  • Prüfen Sie auf Wasserzeichen oder Sicherheitsmerkmale: Die Apostille jedes Landes hat Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen, Zahlen, Strichcodes usw., um Fälschungen zu verhindern. Vergewissern Sie sich, welche Sicherheitsmerkmale in der Apostille Ihres Landes vorhanden sind und ob sie auch in Ihrer Apostille vorhanden sind.
     
  • Prüfen Sie die Sprache: Vergewissern Sie sich, dass die Sprache auf der Apostille mit der in den offiziellen Dokumenten Ihres Landes verwendeten Sprache übereinstimmt. 
     
  • Überprüfungswerkzeuge verwenden: In vielen Ländern gibt es Online- und andere Verifizierungstools, mit denen Sie die Echtheit der Apostille überprüfen können. 

     

Erhalten Sie Englisch-Deutsch-Übersetzungen mit Translayte

In Österreich müssen alle ausländischen Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, von einem beglaubigten oder beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Translayte ist Ihre beste Chance für die genauesten professionellen Übersetzungsdienste, wie z. B. Englisch-Deutsch-Übersetzungen, und die Einhaltung der österreichischen Behördenstandards ist unser Hauptanliegen. 

Unsere professionellen Deutschübersetzer sorgen dafür, dass Ihre Dokumente nicht nur übersetzt werden, sondern auch den österreichischen Normen entsprechen. Probieren Sie es aus und holen Sie sich in wenigen Schritten ein kostenloses Angebot.
 

FAQs [Häufig gestellte Fragen]
 

Wer kann in Österreich eine Apostille ausstellen?

In Österreich sind die für die Ausstellung von Apostillen zuständigen Behörden das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, die Präsidenten aller Zivilgerichte erster Instanz (mit Ausnahme des Handelsgerichts Wien und des Jugendgerichts Wien) und die Landeshauptmänner bzw. Landesregierungen der Bundesländer.
 

Was ist eine Apostille in Österreich?

In Österreich ist eine Apostille ein Dokument, das rechtsverbindlich ist. Dabei wird ein bestimmter Stempel oder ein Zertifikat verwendet, um die Echtheit des Dokuments zu überprüfen und die Legitimität der Unterschrift sowie die Autorität der unterzeichnenden Person zu bestätigen. Auf diese Weise lässt sich auf einfache Weise nachweisen, dass das Dokument authentisch und verbindlich ist.
 

Ist Österreich Teil des Haager Übereinkommens?

Ja, Österreich ist Teil der 91 ständigen Mitglieder des Haager Übereinkommens. Es ist dem Übereinkommen am 14. Juli 2020 beigetreten, und die Apostille ist am 12. September 2020 in Kraft getreten.
 

Gibt es in Österreich Notare?

Ja, es gibt Notare in Österreich. Derzeit gibt es etwa 500 Notare in Österreich.
 

Wie viel kostet die notarielle Beglaubigung eines Dokuments in Deutschland?

Ja, Sie können ein Dokument in Deutschland für nur 24,50 $ online beglaubigen lassen, indem Sie sich einfach bei translayte.com anmelden und es in einem der verfügbaren Formate hochladen. 
 

Verwandte Beiträge: 

Wie man Legalisieren und übersetzen eines Dokuments in den Niederlanden

Wie Sie eine Apostille für in Italien ausgestellte Dokumente erhalten

Wie kann ich meine Dokumente Legalisiert und in der Slowakei übersetzen lassen

Brauchen Sie eine Übersetzung?

Holen Sie sich ein Sofortangebot und senden Sie uns Ihre Projektanforderungen. Wir beauftragen qualifizierte Übersetzer/-innen, die kurzfristig zur Verfügung stehen.

Preise prüfen & bestellen

Oder, senden Sie uns eine Nachricht. Wir versprechen eine rasche Antwort.

Telefonnummer