Wie Sie eine Apostille für in Italien ausgestellte Dokumente erhalten

Created: Jan 25, 2024 | Updated: Feb 21, 2024

Fast jeder hat schon einmal von einer Apostille gehört, aber für diejenigen, die das noch nicht getan haben, haben wir diesen Artikel geschrieben, um alles zu erklären, was man über den  Erhalt einer Apostille in Italien wissen muss. Wir hoffen, dass auch diejenigen, die mit dem Verfahren vertraut sind, etwas Neues lernen, das ihnen hilft, wenn sie das nächste Mal ein offizielles Dokument für internationale Geschäfte legalisieren müssen. 


Was ist eine Apostille/Apostille Significato?

Eine „Apostille“ in Italien ist ein besonderer Genehmigungsstempel. Sie wird verwendet, um zu zeigen, dass Ihr italienisches Dokument echt und offiziell ist. Dieser Stempel ist wichtig, wenn Sie Ihre italienischen Dokumente in anderen Ländern verwenden wollen, die ebenfalls eine Apostille verwenden.

Italien ist Teil eines Abkommens mit der Bezeichnung Haager Übereinkommen. In diesem Abkommen ist festgelegt, dass jedes andere Land, das dem Abkommen beigetreten ist, ein mit einer Apostille versehenes Dokument akzeptieren muss. Das bedeutet, dass die Verwendung italienischer Dokumente, wie z. B. Geburtsurkunden oder juristische Dokumente, in diesen anderen Ländern einfacher wird und nicht mehr Aufwand erfordert, wenn Sie eine Apostille aus Italien haben.

Betrachten Sie eine Apostille als den internationalen Pass für Ihre Dokumente. Sie vermittelt den anderen Ländern die Botschaft: „Italien sagt, dass dieses Dokument wahr ist und Sie ihm vertrauen können.“ Auf diese Weise können Sie sich mehrere Kontrollen in jedem Land ersparen. Eine Apostille übernimmt diese Aufgabe für Sie.
 

Wie sieht eine Apostille in Italien aus?

Eine Apostille in Italien sieht aus wie ein spezielles Papier oder ein Stempel, der auf Ihrem Dokument angebracht wird. Normalerweise ist es ein quadratisches Blatt Papier. Auf diesem Papier sind wichtige Angaben in einer bestimmten Reihenfolge vermerkt. Zu diesen Angaben gehören:

  • Das Wort „Apostille“ steht ganz oben.
  • Informationen über das Dokument, z. B. was es ist (z. B. eine Geburtsurkunde).
  • Der Name des Beamten in Italien, der das Dokument geprüft hat.
  • Die Stadt in Italien, in der die Apostille ausgestellt wurde.
  • Das Datum, an dem die Apostille erteilt wurde.
  • Eine eindeutige Nummer, die diese spezielle Apostille kennzeichnet.
  • Das Siegel oder der Stempel der italienischen Behörde, die die Apostille ausgestellt hat. 

Dieses Apostille-Papier wird an Ihr Originaldokument geheftet, so dass beide Dokumente eine Einheit bilden. Wenn Sie Ihr Dokument in einem anderen Land vorlegen, sieht man dort die Apostille und weiß, dass Ihr Dokument echt ist und international anerkannt wird.

 

Apostille in Italien

 

Italiens Anforderungen an die Apostille

Je nach den Einzelheiten Ihrer Bedürfnisse oder Situationen hat die italienische Behörde einige Anforderungen für die Ausstellung einer Apostille. Wir teilen diese Anforderungen unten mit: 

  1. Offizielle Dokumente: Erstens muss das Dokument, das Sie haben, ein offizielles Dokument sein. Das bedeutet, dass es sich um ein anerkanntes Dokument wie eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder ein anderes amtliches oder juristisches Dokument handeln sollte. 
     
  2. Beglaubigte Übersetzung: Es kann vorkommen, dass Ihr Dokument auf Italienisch verfasst ist, das Land, in dem Sie es verwenden möchten, jedoch eine andere Sprache spricht. In diesem Fall benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung in Italien. Ein professioneller Übersetzer fertigt eine offizielle Kopie Ihres Dokuments in der neuen Sprache an. Wenn Sie zum Beispiel in ein englischsprachiges Land reisen, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung vom Italienischen ins Englische. 
     
  3. Den Apostille-Stempel erhalten: Nachdem Sie Ihr offizielles Dokument und ggf. dessen beglaubigte Übersetzung erhalten haben, sollten Sie es zur Staatsanwaltschaft in Italien bringen. Dort prüft man Ihre Dokumente, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist. Ist dies der Fall, wird Ihr Dokument mit einem Apostille-Stempel versehen.
     

Dokumente, die in Italien eine Apostille Benötigen

Dokumente, die in Italien eine Apostille benötigenDokumente, die in Italien KEINE Apostille benötigen
Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Heiratsurkunden usw. Personalausweise 
Bildungsdokumente Benutzerdefinierte Dokumente 
Auszüge aus dem italienischen HandelsregisterDiplomatische/konsularische Dokumente 
Gerichtsbeschluss, Vollmacht oder gerichtliche ErklärungenPersönliche Briefe 
GrundbuchauszugHandelsverträge
Von einem Notar ausgestellte oder beglaubigte DokumenteDokumente aus Ländern, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören
Beglaubigte Übersetzungen Ihrer offiziellen Dokumente Medizinische Unterlagen und Verschreibungen für den persönlichen Gebrauch
Patente und Jahresabschlüsse Informelle Notizen oder nicht-offizielle Korrespondenz

 

Unterschied Zwischen Einer Apostille und Einer Legalisation

Apostille und Legalisation sind beides Methoden, mit denen in Italien ausgestellte Dokumente in anderen Ländern anerkannt werden können, auch wenn sie in unterschiedlichen Situationen verwendet werden.

Wenn der Staat, in dem Sie Ihr italienisches Dokument verwenden wollen, das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, müssen Sie einen Apostille-Stempel anbringen. Die Unterzeichnerstaaten haben sich entschlossen, diesen Apostille-Stempel zu akzeptieren. Sie dient dazu, die Echtheit Ihres Dokuments schnell zu überprüfen. Jede Nation, die Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist, kann ein Dokument verwenden, das mit einer Apostille versehen wurde.

Ist der Staat, in dem das Dokument verwendet werden soll, kein Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens, ist eine Legalisation erforderlich. Das Verfahren ist in diesem Fall langwieriger. Ein italienisches Dokument muss in Italien validiert werden, bevor es für die betreffende Person anerkannt werden kann. Je nach Art des Dokuments bedeutet dies in der Regel, dass die Beglaubigung durch eine zuständige italienische Behörde, z. B. ein Regierungsamt oder einen Notar, vorgenommen werden muss. Danach muss das Dokument in die Botschaft oder das Konsulat des Landes gebracht werden, in dem es verwendet werden soll.

Das Dokument wird von den Behörden im Konsulat oder in der Botschaft gründlich geprüft. Sie prüfen, ob die Bescheinigung und die Papiere echt sind und den Normen des jeweiligen Landes entsprechen. Nach dieser Prüfung beglaubigt oder stempelt das Konsulat oder die Botschaft das Papier mit ihrem offiziellen Siegel. Dieses Siegel oder diese Bescheinigung bestätigt, dass das Dokument rechtlich geprüft wurde und nun in ihrem Land verwendet werden kann.
 

Wo Bekommt man eine Apostille in Italien?

  • Sie sollten sich an die Staatsanwaltschaft wenden, um eine Apostille in Italien zu erhalten. Diese Behörde ist Teil der italienischen Regierung. Sie ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass Ihre Dokumente echt sind. Wenn Sie Ihre Dokumente dorthin bringen, werden sie sorgfältig geprüft. Wenn alles in Ordnung ist, wird ein spezieller Stempel auf Ihr Dokument gesetzt. 
     
  • Die Präfekturen hingegen sind für die Legalisierung von Dokumenten zuständig, die von anderen italienischen Behörden unterzeichnet wurden, z. B. von Standesbeamten oder Bildungseinrichtungen.

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FAQs (Häufig gestellte Fragen)
 

Wer Stellt in Italien Apostillen aus?

In Italien werden Apostillen für gerichtliche und zivilrechtliche Dokumente von der Staatsanwaltschaft bei den örtlichen Gerichten ausgestellt. Für andere Verwaltungsdokumente sind die Präfekturen oder bestimmte regionale Behörden zuständig.
 

Wer kann Dokumente in Italien Beglaubigen?

Beglaubigte Übersetzer, Notare oder Beamte können Dokumente in Italien beglaubigen. Das heißt, sie prüfen und bestätigen, dass die Kopien wahrheitsgetreu sind und mit den Originaldokumenten übereinstimmen.
 

Sind Übersetzungen mit Apostille in Italien Erforderlich?

Ja, wenn das apostillierte Dokument in italienischer Sprache abgefasst ist und in einem nicht italienischsprachigen Land verwendet werden soll, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, normalerweise ins Englische oder in die Sprache des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.

 

 

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