Übersetzung von Heiratsurkunden
Im Rahmen vieler amtlicher Anträge müssen Sie einen Nachweis über Ihr Partnerschaftsverhältnis erbringen. Dies erfolgt in der Regel mit Hilfe einer Heirats- oder Partnerschaftsurkunde.
Ist diese nicht in der Amtssprache der zuständigen Behörde ausgestellt, ist ggf. eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Ihrer Heirats- oder Partnerschaftsurkunde erforderlich.
International haben „amtliche“ Übersetzungen unterschiedliche Bedeutungen, daher sollten Sie über die geltenden Vorschriften Bescheid wissen und mit einem amtlichen Übersetzungsdienst zusammenarbeiten, der die Anerkennung Ihrer Übersetzung garantiert.
Warum Ihre Heiratsurkunde übersetzt werden muss
Es gibt viele Gründe für eine Übersetzung Ihrer Heirats- oder Partnerschaftsurkunde. In der Regel müssen Sie sie als Nachweis zu einem der folgenden Anträge einreichen:
Scheidungsanträge | Wenn Sie eine Scheidung beantragen, brauchen Sie zuerst einen Nachweis Ihrer Ehe. |
Heirats- oder Ehepartnervisum | Wenn Sie in das Land ziehen, in dem Ihr Partner die volle Staatsbürgerschaft innehat, dann sind Sie auch zum Nachweis Ihres Partnerschaftsverhältnisses verpflichtet. Dieses Standarddokument ist für die meisten Familien-, Heirats- oder Ehepartnervisumsanträge vorgesehen. Sie müssen nachweisen, dass Sie für eine bestimmte Zeit zusammen waren und über die Mittel verfügen, sich im Land selbst zu ernähren, und gegebenenfalls müssen Sie eine Heirats- oder Partnerschaftsurkunde vorlegen. |
Eheschließung (im In- und Ausland); | In einigen europäischen Ländern - z. B. in Nordirland - müssen Sie bei der Eintragung einer neuen Eheschließung eventuell die Heiratsurkunde Ihrer früheren Ehe vorlegen. |
Änderung des Nachnamens | Wenn Sie auch amtliche Dokumente (wie Reisepass oder Führerschein) mit einem neuen Nachnamen verlängern. Den Grund der Änderung müssen Sie dabei nachweisen. In der Regel geht das nur mit Hilfe der Heiratsurkunde. |
Neuer Reisepassantrag | Wenn Sie einen neuen Reisepass oder eine neue Staatsbürgerschaft beantragen, benötigen Sie eventuell auch eine Heiratsurkunde. Allerdings könnte das in diesem Fall die Heiratsurkunde Ihrer Eltern betreffen. |
Vorschriften zur Übersetzung von Heiratsurkunden
Heiratsurkunden sind wie alle anderen Belege in einer offiziellen Amtssprache des Ziellandes vorzulegen. Ihr Dokument muss nicht nur übersetzt werden, sondern eine amtliche Übersetzung ist erforderlich. Was das bedeutet, ist von Land zu Land verschieden.
Wenn Sie Ihre Heiratsurkunde übersetzen lassen sollen, müssen Sie zunächst über die entsprechenden Vorschriften Bescheid wissen. So kann beispielsweise die Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde entweder beglaubigt oder beeidigt werden müssen. Je nach Einzelfall können Sie auch eine Überbeglaubigung und/oder Legalisierung (mittels Apostille) benötigen.
In Großbritannien, Irland und den USA müssen Sie beispielsweise eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde vorlegen, in der enthalten sein muss:
- Bestätigung des Übersetzers, dass es sich um eine korrekte Übersetzung des Originaldokuments handelt;
- Datum der Übersetzung;
- vollständiger Name und Unterschrift des Übersetzers;
- Anschrift des Übersetzers.
Wenn Sie Ihre Heiratsurkunde im Rahmen eines Antrags für ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bei bestimmten Botschaften in diesen Ländern einreichen, müssen Sie u. U. auch eine überbeglaubigte oder legalisierte Übersetzung vorlegen. Diese werden auf etwas andere Weise erstellt; unsere Seite über beglaubigte Übersetzungen erklärt Ihnen Näheres dazu.
In einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien müssen Sie ggf. anstelle einer beglaubigten Übersetzung eine „beeidigte Übersetzung“ Ihrer Heiratsurkunde vorlegen. Dasselbe gilt für mehrere andere EU-Länder und einige südamerikanische (z. B. Brasilien).
Beeidigte Übersetzer schwören vor Gericht einen Eid und müssen persönlich erklären, dass die von ihnen ausgeführten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und zuverlässig sind. Nach vollständiger Übersetzung Ihres Dokuments bestätigt ein amtlicher Stempel mit entsprechenden Angaben die Übersetzung als „beeidigt“ und für behördliche Zwecke geeignet.
Wenn Sie bei uns Ihre Heiratsurkunde übersetzen lassen, ist es in der Regel hilfreich, wenn Sie uns mitteilen, in welchem Land Sie Ihren Antrag stellen, damit wir die korrekte Beglaubigung der Übersetzung gewährleisten können.
So lassen Sie Heiratsurkunden übersetzen
Weil Vorschriften für amtliche Übersetzungen und die Suche nach einem entsprechend qualifizierten Übersetzer oftmals kompliziert ausfallen können, ist es oft ratsam, ein zugelassenes Übersetzungsbüro zu beauftragen, das diese Vorschriften kennt, mit zuverlässigen Übersetzern zusammenarbeitet und Ihre Übersetzung schnell und zu einem angemessenen Preis ausführt.
Bei Translayte sind wir auf beglaubigte und beeidigte Übersetzungen Ihrer Heiratsurkunden spezialisiert, und Sie können sicher sein, dass Ihre Übersetzung schnell und zu einem angemessenen Preis geliefert und zuverlässig anerkannt wird.