Übersetzung von Geburtsurkunden
Bei einem amtlichen Antrag, der Nachweise Ihres Alters, Ihrer Staatsbürgerschaft, Ihrer familiären Herkunft oder Ihres Geburtsorts erfordert, müssen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Geburtsurkunde vorlegen.
Ist diese nicht in der Amtssprache der zuständigen Behörde ausgestellt, ist ggf. eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich.
Eine amtliche Übersetzung kann in einzelnen Ländern etwas Unterschiedliches bezeichnen. Bei Translayte nehmen wir die geltenden Übersetzungsvorschriften der meisten Länder detailgenau zur Kenntnis, so dass Sie auf jeden Fall die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde erhalten, die Sie brauchen.
Warum Ihre Geburtsurkunde übersetzt werden muss
Wie bereits erwähnt, gibt es einige Gründe für eine Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde. In der Regel benötigen Sie sie für einen der folgenden Zwecke:
- Antrag auf Visum oder Aufenthaltsgenehmigung;
- Immatrikulationsantrag
- Antrag auf neuen Reisepass (durch Einbürgerung oder auf andere Weise);
- Heirat (im In- und Ausland);
Geburtsurkunden sind eines der wichtigsten Dokumente, die Sie jedem dieser amtlichen Anträge beifügen müssen.
Ihre Geburtsurkunde beweist eindeutig Ihr Alter. Durch eine vollständige Übersetzung der Geburtsurkunde werden auch wichtige Angaben zur Familie bestätigt.
Dies gilt insbesondere bei der Beantragung von Visa. Ggf. sollen Sie ein spezielles Visumsantragsformular ausfüllen. Über Ihre Geburtsurkunde können Ihr Geburtsrecht, Ihre Aufenthaltsberechtigung und andere wichtige Angaben ermittelt werden. Sind Ihre Eltern zum Beispiel in Großbritannien geboren, dann unterscheidet sich Ihr Aufenthaltsrecht von dem einer anderen Person, deren Eltern im Ausland gebürtig sind. In der Geburtsurkunde ist dies alles angegeben.
Jedoch nur, wenn sie in der richtigen Sprache vorgelegt wird. Eine Geburtsurkunde, die nicht in einer offiziellen Amtssprache des Ziellandes vorgelegt wird, wird voraussichtlich abgelehnt.
Vorschriften zur Übersetzung von Geburtsurkunden
Geburtsurkunden sind wie alle anderen Belege in einer offiziellen Amtssprache des Ziellandes vorzulegen. Ihr Dokument muss nicht nur übersetzt werden, sondern eine amtliche Übersetzung ist erforderlich. Was das bedeutet, ist von Land zu Land verschieden.
Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen sollen, müssen Sie zunächst über die entsprechenden Vorschriften Bescheid wissen. So kann beispielsweise die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde entweder beglaubigt oder beeidigt werden müssen. Je nach Einzelfall können Sie auch eine Überbeglaubigung und/oder Legalisierung (mittels Apostille) benötigen.
In Großbritannien, Irland und den USA müssen Sie beispielsweise eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde vorlegen, in der enthalten sein muss:
- Bestätigung des Übersetzers, dass es sich um eine korrekte Übersetzung des Originaldokuments handelt;
- Datum der Übersetzung;
- vollständiger Name und Unterschrift des Übersetzers;
- Anschrift des Übersetzers.
Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde im Rahmen eines Antrags für ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bei bestimmten Botschaften in diesen Ländern einreichen, müssen Sie u. U. auch eine überbeglaubigte oder legalisierte Übersetzung vorlegen. Diese werden auf etwas andere Weise erstellt; unsere Seite über beglaubigte Übersetzungen erklärt Ihnen Näheres dazu.
In einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien müssen Sie ggf. anstelle einer beglaubigten Übersetzung eine „beeidigte Übersetzung“ Ihrer Geburtsurkunde vorlegen. Dasselbe gilt für mehrere andere EU-Länder und einige südamerikanische (z. B. Brasilien).
Beeidigte Übersetzer schwören vor Gericht einen Eid und müssen persönlich erklären, dass die von ihnen ausgeführten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und zuverlässig sind. Nach vollständiger Übersetzung Ihres Dokuments bestätigt ein amtlicher Stempel mit entsprechenden Angaben die Übersetzung als „beeidigt“ und für behördliche Zwecke geeignet.
Wenn Sie bei uns Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen, ist es in der Regel hilfreich, wenn Sie uns mitteilen, in welchem Land Sie Ihren Antrag stellen, damit wir die korrekte Beglaubigung der Übersetzung gewährleisten können.
So lassen Sie Ihre Geburtsurkunde übersetzen
Weil Vorschriften für amtliche Übersetzungen und die Suche nach einem entsprechend qualifizierten Übersetzer oftmals kompliziert ausfallen können, ist es oft ratsam, ein zugelassenes Übersetzungsbüro zu beauftragen, das diese Vorschriften kennt, mit zuverlässigen Übersetzern zusammenarbeitet und Ihre Übersetzung schnell und zu einem angemessenen Preis ausführt.
Bei Translayte sind wir auf beglaubigte und beeidigte Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunden spezialisiert, und Sie können sicher sein, dass Ihre Übersetzung schnell und zu einem angemessenen Preis geliefert und zuverlässig anerkannt wird.