Wie Sie eine Apostille aus Spanien für Ihre Dokumente erhalten | Vollständiger Leitfaden


Tayo Ademolu
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Published: Mar 30, 2021


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Eine Spanien-Apostille (apostilla de la Haya) ist eine offizielle Beglaubigung durch das spanische Justizministerium, die es ermöglicht, spanische Dokumente im Ausland zu verwenden. Wahrscheinlich benötigen Sie eine solche für Aufenthalt, Arbeit, Heirat, Ausbildung oder geschäftliche Zwecke außerhalb Spaniens. Dieser Leitfaden erklärt außerdem, was mit ausländischen Dokumenten zu tun ist, die Sie in Spanien verwenden müssen.


Inhaltsverzeichnis

Eine Apostille in Spanien erhalten

In Spanien gibt es unterschiedliche Legalisierungsverfahren, je nachdem, in welchem Land Sie die Dokumente verwenden möchten.

Verwendung in anderen EU-Staaten

Spanien hat mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Vereinbarung, die die meisten mehrsprachigen Dokumente, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, von der Legalisierung befreit. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde (certificado de nacimiento) oder Heiratsurkunde (certificado de matrimonio) in Deutschland oder Italien benötigen, müssen Sie sie nicht legalisieren. Die Originalurkunde reicht aus.

Diese Befreiung ergibt sich aus der EU-Verordnung 2016/1191. Sie gilt für bestimmte Dokumentarten, z. B. Geburts-, Heirats- und Führungszeugnisse, die mit einem mehrsprachigen Standardformular ausgestellt wurden.

Seit dem 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich (U.K.) die EU infolge des Brexit verlassen. Es ist jedoch weiterhin Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens, daher benötigen Dokumente für das Vereinigte Königreich eine Apostille.

Verwendung außerhalb der EU

Spanien ist eines von vielen Ländern, die Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Urkunden sind. Zwischen jeweils zwei Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens gilt ein vereinfachtes Legalisierungsverfahren. Dieses beinhaltet die Verwendung einer Apostille (auf Spanisch: apostilla de la Haya).

Stand 30. Juni 2026 sind laut der offiziellen HCCH-Status-Tabelle 130 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens. Die Mitgliedschaft ändert sich, da neue Länder beitreten; daher lohnt es sich, die aktuelle Liste für Ihr konkretes Zielland zu prüfen. Dieser Artikel konzentriert sich darauf, wie man in Spanien eine Apostille für die Verwendung in einem anderen Nicht-EU-Land erhält.

Verwendung in einem Nicht-Haager Staat

Für jedes Nicht-EU-Land, das kein Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens ist, kann ein gesondertes Legalisierungsverfahren erforderlich sein. Dies hängt von den Anforderungen des ausländischen Landes ab. 

In diesem Fall durchläuft das Dokument die Legalisierung über diplomatische Kanäle. Für spanische Dokumente bedeutet dies die Legalisierung durch das Außenministerium (MAEC), gefolgt von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in Spanien. Die ausländische Behörde fügt eine Legalisierungsunterschrift und ein Sicherheitslabel hinzu.

Ausländische Dokumente zur Verwendung in Spanien

Wenn Ihr Dokument außerhalb Spaniens ausgestellt wurde, müssen Sie im Ausstellungsland eine Apostille einholen. Nur die Behörden dieses Landes können sie ausstellen. Nach der Apostillierung kann das Dokument direkt bei spanischen Behörden vorgelegt werden. Ein zusätzlicher Schritt bei einem spanischen Konsulat ist nicht erforderlich.

Ist das Ausstellungsland kein Mitglied des Haager Übereinkommens, muss das Dokument stattdessen über diplomatische Kanäle legalisiert werden. Dies erfolgt bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat, das für dieses Land zuständig ist.

Beantragen Sie die Apostille oder Legalisierung vor der Reise nach Spanien. Eine nachträgliche Beschaffung bedeutet in der Regel, dass das Dokument an das Ausstellungsland zurückgesendet werden muss.

Beachten Sie, dass von Botschaften und Konsulaten ausgestellte Dokumente nicht apostilliert werden können. Diese müssen stattdessen von den örtlichen Behörden legalisiert werden.

Was ist eine Apostille?

Eine in Spanien ausgestellte Apostille ist eine vereinfachte Legalisierung, die die Echtheit der Unterschrift oder des Siegels eines Dokuments bestätigt, nicht seinen Inhalt. Wenn das Zielland eine andere Sprache verwendet, wird das Dokument außerdem eine beglaubigte Übersetzung benötigen. 

Wann benötigen Sie eine Apostille?

Eine Apostille ist erforderlich, wenn eine Behörde oder ein Arbeitgeber ein ausländisches amtliches oder rechtliches Dokument prüfen muss. Es ist wichtig, dass das Dokument leicht verifiziert werden kann, daher verlangen die meisten Regierungen und offiziellen Stellen inzwischen eine Apostille für jedes amtliche oder rechtliche Dokument, das in einem ausländischen Land angefordert und ausgestellt wurde.

Jede Apostille kann bei der ausstellenden Behörde verifiziert werden. Spanien stellt auch elektronische Apostillen aus, die online über das Justizministerium geprüft werden können. Deshalb akzeptieren ausländische Behörden apostillierte Dokumente ohne weitere Prüfungen. In Spanien kann eine Apostille in Form einer Bescheinigung, eines Siegels oder eines Stempels vorliegen, der am Originaldokument angebracht ist.

Wie man in Spanien eine Apostille erhält

Um in Spanien eine Apostille zu erhalten, müssen Sie öffentliche Dokumente, die Sie im Ausland verwenden möchten, über das Justizministerium, die Notarkammern oder die Obersten Gerichte der Justiz authentifizieren lassen.

Schritt 1: Bestimmen Sie Ihren Dokumenttyp

Bestätigen Sie, ob es sich bei Ihrem Dokument um ein Personenstandsdokument handelt, z. B. Geburt, Heirat, Tod, ein gerichtliches Dokument, ein notarielles Dokument oder ein akademisches/kommerzielles Dokument. Die zuständige Stelle für die Apostille hängt vom Dokumenttyp ab.

Schritt 2: Notarielle Beglaubigung, falls erforderlich

Persönliche Erklärungen, private Schreiben und einige übersetzte Dokumente müssen von einem Notar (notario) beglaubigt werden, bevor sie apostilliert werden können. Von Behörden ausgestellte Urkunden, wie Geburts- und Heiratsurkunden, erfordern keine vorherige notarielle Beglaubigung. Wenn Sie beispielsweise in Spanien heiraten möchten, müssen Dokumente wie eine Ledigkeitsbescheinigung vor der Apostillierung notariell beglaubigt werden. Das Gleiche gilt für beeidigte Übersetzungen, die zusammen mit dem Original apostilliert werden sollen; die Unterschrift des Übersetzers muss zunächst von einem Notar authentifiziert werden.

Schritt 3: Wählen Sie Ihre Antragsmethode

Spanien bietet für die Apostillierung von Dokumenten die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung, per Post oder online über das elektronische Büro (sede electrónica) des Justizministeriums. Für einen Online-Antrag benötigen Sie ein spanisches digitales Zertifikat oder Cl@ve-Zugangsdaten. Wenn Sie dies nicht haben, stellen Sie den Antrag persönlich oder per Post, oder bevollmächtigen Sie einen Vertreter, den Antrag für Sie zu stellen. Persönliche Anträge werden häufig am selben Tag erledigt, wenn die Dokumente in Ordnung sind. Online-Anträge dauern einige Tage bis eine Woche. Postanträge können mehrere Wochen dauern.

Schritt 4: Einreichung bei der richtigen Behörde

Je nach Ihren Dokumenten können Sie eine Apostille beim Justizministerium, beim Tribunal Superior de Justicia (TSJ), beim Außenministerium (MAEC) oder bei den Colegios Notariales erhalten.

  • Justizministerium für Personenstands- und Gerichtsunterlagen

  • Tribunal Superior de Justicia (TSJ) für einige regionale Dokumente

  • Außenministerium (MAEC) für konsularische und kommerzielle Dokumente

  • Colegios Notariales für notarielle Dokumente.

  • Akademische Dokumente, wie Abschlüsse und Leistungsnachweise, benötigen zunächst eine Unterschriftsanerkennung durch die Bildungsbehörden, bevor sie apostilliert werden können.

  • Kommerzielle Dokumente, wie Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen, können je nach Dokument über die Handelskammer oder das MAEC laufen.

Innerhalb dieser Stellen hängt der genaue Schalter vom Dokumenttyp ab:

  • Öffentliche Verwaltungs- und Gerichtsunterlagen: das zentrale Bürgerbüro des Justizministeriums, die Regierungssekretariate der Obersten Gerichte der Justiz (einschließlich Ceuta und Melilla) oder die territoriale Verwaltung des Justizministeriums und die Delegiertenstellen von Ceuta und Melilla.

  • Gerichtsunterlagen, die vom Nationalen Gerichtshof oder Obersten Gerichtshof ausgestellt wurden: die Regierungssekretäre der jeweiligen Gerichte.

  • Notarielle Urkunden und private Dokumente, die vor einem Notar authentifiziert wurden: die Notarkammer oder ein Notar, der zur Ausstellung von Apostillen bevollmächtigt ist.

Eine vollständige Liste der Stellen wird (auf Spanisch) von dieser Website der spanischen Regierung bereitgestellt.

Schritt 5: Die Apostille wird kostenlos ausgestellt

Im Gegensatz zu vielen Ländern erhebt Spanien keine staatliche Gebühr für Apostillen. Kosten entstehen nur für beeidigte Übersetzungen, notarielle Kopien oder Kurierdienste.​ Einige Quellen nennen geringe Gebühren pro Dokument. Diese beziehen sich meist auf Gebühren der Notarkammern oder auf Servicegebühren privater Agenturen, nicht auf eine staatliche Gebühr.

Schritt 6: Übersetzen, falls erforderlich

Zuerst apostillieren, dann übersetzen. Die meisten Behörden möchten, dass die Apostille-Bescheinigung selbst zusammen mit dem Dokument übersetzt wird. Wenn Sie dies in dieser Reihenfolge tun, deckt eine Übersetzung alles ab. Wenn das Zielland eine andere Sprache als Spanisch verlangt, übersetzen Sie das apostillierte Dokument nach Erhalt der Apostille.​

Wenn Ihr Dokument eine Apostille erfordert, kann Translayte bei beglaubigten Übersetzungen und Apostillen helfen, um die Einhaltung internationaler Anforderungen sicherzustellen. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an, um eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung für Ihr spanisches Dokument zu erhalten. 

Welche Dokumente benötigen in Spanien eine Apostille?

Voraussetzungen für die Beantragung einer Apostille in Spanien

Sie können entweder persönlich bei einer der oben genannten Behörden mit den Dokumenten erscheinen, für die Sie eine Apostille benötigen, zusammen mit der ggf. bereits eingeholten Unterschriftsbestätigung, oder Sie können Ihre Dokumente per Post an eine der aufgeführten zuständigen Stellen senden.

Nur Originaldokumente können apostilliert werden oder beglaubigte Abschriften, die von derselben Stelle ausgestellt wurden, die das Original ausgestellt hat. Apostillierte Fotokopien werden nicht akzeptiert. Wenn Sie das Original nicht aus der Hand geben können, kann ein Notar eine beglaubigte Abschrift des Dokuments (testimonio por exhibición) erstellen, die dann apostilliert werden kann.

Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde für Ihr Dokument zuständig ist, veröffentlicht das MAEC elektronische Büro aktuelle Legalisierungsverfahren und die Terminbuchung für seinen Legalisierungsdienst in Madrid.

Läuft eine spanische Apostille ab?

Eine spanische Apostille hat technisch kein Ablaufdatum. Sie ist eine dauerhafte Bestätigung der Unterschrift und der Funktion der Person, die das Dokument unterzeichnet hat. Allerdings können andere Faktoren dazu führen, dass eine spanische Apostille für die Verwendung ungültig wird. Dazu gehören:

  • Gültigkeit des Dokuments: Wenn das Dokument eine Gültigkeitsdauer hat, wird die Apostille nur innerhalb dieses Zeitraums akzeptiert.

  • Anforderung der Aktualität: Einige Behörden können eine Apostille verlangen, die innerhalb eines Zeitrahmens von 3–6 Monaten ausgestellt wurde. In diesem Fall wird eine ältere Apostille für diesen Antrag abgelehnt.

  • Neu ausgestellte Dokumente: Wenn Sie aufgrund von Fehlern in der vorherigen Version eine aktualisierte Kopie des Dokuments erhalten haben, müssen Sie das neue Dokument apostillieren lassen.

Wie viel kostet eine Apostille in Spanien?

Die Kosten für eine Apostille in Spanien hängen vom Verfahren und den erforderlichen Zusatzleistungen ab. Hier ist eine Aufschlüsselung der Kosten:

  • Apostille-Gebühr der spanischen Regierung: Kostenlos

  • Servicegebühr einer privaten Agentur (optional, wenn es jemand für Sie erledigt): ab 40 € pro Dokument.

  • Beeidigte Übersetzung (traductor jurado): 30–80 € pro Seite

  • Notarielle Kopie / Beglaubigung (falls erforderlich): 30–60 € pro Dokument.

  • Kurier-/Portokosten: Variabel, je nach Dienst und Dringlichkeit.

Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung meines apostillierten spanischen Dokuments?

Wenn Sie ein apostilliertes spanisches Dokument bei Behörden außerhalb Spaniens einreichen müssen und es auf Spanisch verfasst ist, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung beschaffen. Wenn Sie zum Beispiel eine apostillierte spanische Geburtsurkunde bei britischen Behörden einreichen, müssen Sie die spanische Geburtsurkunde ins Englische übersetzen.

Britische Behörden, wie UK Visas and Immigration, verlangen beglaubigte Übersetzungen für jedes Dokument, das nicht auf Englisch oder Walisisch ist, selbst wenn es bereits apostilliert ist.

Eine Apostille bestätigt, dass das Originaldokument authentisch ist, aber sie übersetzt nicht den Inhalt. Eine beglaubigte Übersetzung stellt sicher, dass Beamte die im Dokument enthaltenen Informationen lesen und überprüfen können.​

Beeidigte Übersetzungen ins Spanische sind nur gültig, wenn sie von einem vom spanischen Außenministerium autorisierten Übersetzer erstellt wurden. Das offizielle Register der traductores jurados wird auf der MAEC-Website veröffentlicht. Für Verfahren, die von der Generalitat de Catalunya bearbeitet werden, werden auch Übersetzungen ins Katalanische durch einen von der Generalitat autorisierten beeidigten Übersetzer akzeptiert.

Eine apostillierte Übersetzung eines spanischen Dokuments umfasst typischerweise:

  • Eine vollständige und genaue Übersetzung des originalen spanischen Dokuments

  • Eine Übersetzung der beigefügten Apostille

  • Eine Beglaubigungserklärung, die die Genauigkeit der Übersetzung bestätigt

  • Den vollständigen Namen, die Unterschrift und Kontaktdaten des Übersetzers

  • Das Datum der Beglaubigung


Die Vorlage sowohl der Apostille als auch einer beglaubigten Übersetzung hilft sicherzustellen, dass Ihr Dokument ohne Verzögerungen oder die Anforderung zusätzlicher Informationen akzeptiert wird.

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