Beglaubigte Übersetzungen in Großbritannien
Wenn Sie in Großbritannien fremdsprachige Dokumente mit einem Antrag auf Visum, Reisepass, Eheschließung, Scheidung oder Immatrikulation einreichen, benötigen Sie eine in Großbritannien beglaubigte Übersetzung.
Wir erläutern Ihnen, was das bedeutet und wie wir Ihnen helfen können.
Anforderungen an amtliche Übersetzungen
Fremdsprachige Dokumente für britische Behörden erfordern eine beglaubigte Übersetzung. Hierbei übersetzt und beglaubigt der Übersetzer bzw. das Übersetzungsbüro ein Dokument mit Unterschrift und Stempel.
Diese Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung, die dem übersetzten Dokument beigefügt ist. Sie enthält:
Eine Aussage, dass es sich um eine „authentische und korrekte Übersetzung des Originaldokuments“ handele, das Übersetzungsdatum, Namen und Anschrift des Übersetzers bzw. eines Vertreters des Übersetzungsbüros. Die meisten Ämter und Behörden anerkennen außerdem nur beglaubigte Übersetzungen von Büros und Übersetzern, die Mitglieder des Institute of Linguists (CiOL), des Institute of Translation & Interpreting (ITI) oder der Association of Translation Companies (ATC) sind.
Wir sind Mitglied der ATC und fügen unseren internen beglaubigten Übersetzungen stets ein Zertifikat zur Übersetzungsgenauigkeit bei, wodurch unsere beglaubigten Übersetzungen in Großbritannien anerkannt sind.
Beglaubigte Übersetzungen für britische Gerichtsverfahren
Bei Übersetzungen für ein Familiengericht (z. B. im Rahmen eines Scheidungsverfahrens) müssen Sie Ihrem Antrag u. U. einen Ehe- oder Partnerschaftsnachweis beifügen.
Wenn diese Dokumente nicht auf Englisch oder Walisisch ausgestellt sind, ist eine überbeglaubigte oder eidesstattlich als echt bestätigte Übersetzung erforderlich.
Translayte kann eine überbeglaubigte Übersetzung (gegen Aufpreis) bzw. eine eidesstattliche Echtheitserklärung (kostenlos) ausliefern.
Übersetzungen für das Ausland oder für Botschaften
Wenn Sie bei einer britischen Botschaft ein Visum, eine Eheschließung oder einen Aufenthalt im Ausland beantragen und eine Übersetzung beifügen müssen, muss diese u. U. beglaubigt und/oder legalisiert werden.
Überbeglaubigte Übersetzungen
Als überbeglaubigt gelten in Großbritannien Übersetzungen, die von einem britischen Notar bestätigt wurden. Der Notar fügt der Übersetzung Unterschrift und Stempel hinzu, bestätigt die Identität des Übersetzers und beglaubigt dessen Erklärung.
Von Translayte erstellte überbeglaubigte Übersetzungen werden zunächst von uns beglaubigt, dann einem britischen Notar vorgelegt, der die interne Beglaubigung mit Unterschrift und Stempel versieht und Ihnen dann das Originaldokument zusendet. Dieses wird per Priority Mail innerhalb Großbritanniens oder per DHL ins Ausland verschickt.
Legalisierte Übersetzung
Bei Übersetzungen für Botschaften oder außerhalb Großbritanniens müssen Sie u. U. eine "Legalised Translation" bzw. eine "Apostille Translation" erstellen oder Ihre Übersetzung als "Apostilled" oder "Legalised" kennzeichnen lassen. Alle Begriffe bezeichnen jeweils dasselbe. Es geht hier um ein rechtliches Verfahren, durch das eine in Großbritannien erstellte Übersetzung in einem anderen Land anerkannt wird.
Das britische Außenministerium ist für die Legalisierung von Übersetzungen zuständig durch Bestätigung, dass Unterschrift, Stempel oder Siegel auf der Übersetzung von einem britischen Amtsträger stammen.
Von Translayte erstellte legalisierte Übersetzungen werden zunächst von uns beglaubigt, danach einem britischen Notar vorgelegt, der sie bestätigt, und an das britische Außenministerium weitergereicht, das Unterschrift und Stempel des britischen Notars überbeglaubigt.