Beglaubigter Übersetzungsdienst aus dem Deutschen ins Französische
Wenn Sie ein nicht-französisches Dokument im Rahmen eines Antrags bei einer Regierung, Botschaft oder Institution in Frankreich einreichen, werden Sie aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments vorzulegen.
Unser Übersetzungsdienst für die Sprachrichtung Deutsch-Französisch konzentriert sich darauf, qualitativ hochwertige, beglaubigte Übersetzungen bereitzustellen, die sich ideal für amtliche Dokumente eignen, die von Behörden akzeptiert werden sollen. Neben beglaubigten
Übersetzungen bieten wir auch andere Arten von Übersetzungen an, um sicherzustellen, dass Ihre Inhalte präzise und klar in der Französischen Sprache vermittelt werden. Ganz gleich, ob Sie Geschäftsdokumente, juristische Unterlagen oder Marketingmaterialien übersetzen lassen möchten, unsere erfahrenen Übersetzer stellen sicher, dass jedes Detail richtig übersetzt wird, wobei die Bedeutung und Absicht des Originaltextes erhalten bleibt und gleichzeitig für französischsprachige Zielgruppen zugänglich gemacht wird.
Amtliche Übersetzungen in Frankreich
In Frankreich erfordern amtliche Übersetzungen einen vereidigten Übersetzer. Vereidigte französische Übersetzer arbeiten fachgerecht, haben ein Auswahlverfahren absolviert und sind berechtigt, aus ausgewählten Sprachen ins Französische zu übersetzen. Sie werden vom Berufungsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Übersetzer fällt, vereidigt und im „Annuaire de Traducteurs Assermentés" geführt.
Bei für Frankreich geltenden amtlichen Übersetzungen werden Unterschrift und Stempel des vereidigten Übersetzers auf dem übersetzten Dokument bei allen zuständigen Behörden anerkannt.
Übersetzungen für das Ausland oder Botschaften
Bei Übersetzungen für das Ausland oder ausländische Botschaften in Frankreich empfehlen wir, zunächst eine Apostille auf dem Originaldokument anbringen zu lassen und sich dann bei der Behörde, bei der die Übersetzung eingereicht werden soll, nach den Übersetzungsanforderungen zu erkundigen. Wir bieten amtliche Übersetzungen aus dem Französischen ins Deutsche, Englische oder in jede andere von der zuständigen Behörde geforderte Sprache an.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung einreichen müssen, muss die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt werden. Dies kann in einem Rathaus, bei einem Notar oder bei einer Handelskammer erfolgen, bei der der Übersetzer seine Unterschrift hinterlegt hat. In der Regel wird dies erwartet, wenn die Übersetzung beim Außenministerium oder einer ausländischen Botschaft eingereicht werden soll.
Apostille für Übersetzungen
Es kann auch erforderlich sein, dass die Übersetzung eine Apostille erhält. In Frankreich werden das Originaldokument und die Übersetzung an das Apostille-Büro des Gerichts übergeben, bei dem die Person (z. B. der Notar) akkreditiert ist, die die Unterschrift des vereidigten Übersetzers beglaubigt.
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung dieser Anforderungen, empfehlen jedoch, dass Sie sich vor der Auftragserteilung bei der anfragenden Behörde erkundigen.
Bei Bedarf an beglaubigten Übersetzungen
Translayte kann beglaubigte Übersetzungen in Französisch bereitstellen, die von den folgenden Behörden anerkannt werden.
- Innenministerium / Ministère de l'Intérieur
- Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten / Ministère de l'Europe et des Affaires étrangères
- Standesamt / Bureau de l'Etat-Civil
- Französisches Amt für Einwanderung und Integration / OFII
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden auch von Universitäten, Banken, Behörden, Gerichten und ausländischen Botschaften mit Sitz in Frankreich anerkannt.