Übersetzungsdienst Deutsch-Französisch
Wenn Sie ein nicht-französisches Dokument bei einer Regierung, Botschaft oder Institution in Frankreich einreichen, müssen Sie eine beeidigte Übersetzung vorlegen.
Unsere Deutsch-Französisch-Übersetzungsdienste konzentrieren sich auf hochwertige, beglaubigte Übersetzungen, die sich ideal für offizielle Dokumente eignen, die von den Behörden anerkannt werden müssen. Neben beglaubigten Übersetzungen bieten wir auch andere Arten von Übersetzungen an, die sicherstellen, dass Ihre Inhalte in der französischen Sprache korrekt und klar wiedergegeben werden. Ganz gleich, ob es sich um Geschäftsdokumente, juristische Unterlagen oder Marketingmaterial handelt, unsere qualifizierten Übersetzer sorgen dafür, dass jedes Detail korrekt übersetzt wird und der Sinn und Zweck des Originaltextes erhalten bleibt, während er gleichzeitig für französischsprachige Zielgruppen verständlich gemacht wird.
Amtliche Übersetzungen in Frankreich
In Frankreich erfordern amtliche Übersetzungen einen vereidigten Übersetzer. Vereidigte französische Übersetzer arbeiten fachgerecht, haben ein Auswahlverfahren absolviert und sind berechtigt, aus ausgewählten Sprachen ins Französische zu übersetzen. Sie werden vom Berufungsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Übersetzer fällt, vereidigt und im „Annuaire de Traducteurs Assermentés" geführt.
Bei für Frankreich geltenden amtlichen Übersetzungen werden Unterschrift und Stempel des vereidigten Übersetzers auf dem übersetzten Dokument bei allen zuständigen Behörden anerkannt.
Übersetzungen für das Ausland oder Botschaften
Bei Übersetzungen für das Ausland oder für ausländische Botschaften in Frankreich empfehlen wir Ihnen, zuerst eine Apostille auf das Originaldokument ausstellen zu lassen und danach die Übersetzungsanforderungen bei der Behörde zu erfragen, der Sie die Übersetzung vorlegen. Wir bieten eine amtliche Übersetzung aus dem Französischen in die Landessprache der entsprechenden Behörde an.
Wenn Sie eine legalisierte Übersetzung vorlegen sollen, muss der Übersetzer seine Unterschrift überbeglaubigen lassen. Dies kann in einem Rathaus, bei einem Notar oder bei einer Handelskammer erfolgen, bei der der Übersetzer seine Unterschrift hinterlegt hat. In der Regel wird dies erwartet, wenn die Übersetzung dem Außenministerium oder einer ausländischen Botschaft vorgelegt werden soll.
Übersetzungsapostille
Weiterhin kann es erforderlich sein, dass die Übersetzung eine Apostille erhält. In Frankreich werden Originaldokument und Übersetzung an das Apostillenbüro desjenigen Gerichts übergeben, bei dem die Person (z. B. der Notar), die die Unterschrift des vereidigten Übersetzers überbeglaubigt, akkreditiert ist.
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung dieser Anforderungen, empfehlen Ihnen aber, diese vor Auftragserteilung bei der ersuchenden Behörde zu eruieren.
Wenn beeidigte Übersetzungen erforderlich sind
Translayte kann beeidigte Übersetzungen in französischer Sprache liefern, die von den folgenden Behörden anerkannt werden.
- Ministerium des Inneren
- Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten
- Standesamt/Bureau de l'Etat-Civil
- Französisches Büro für Einwanderung und Integration / OFII
Unsere beeidigten Übersetzungen werden auch von Universitäten, Banken, Behörden, Gerichten und ausländischen Botschaften mit Sitz in Frankreich anerkannt.